Bei Problemen im BtM-Bereich bedarf es schneller rechtsanwaltlicher Hilfe. Besonders beim Handeltreiben, dem Handeltreiben mit Waffen und der Einfuhr drohen hohe Haftstrafen.
Als Beschuldigter in einem Strafverfahren reagiert man verständlicher Weise sehr emotional. Oft tätigt man unüberlegte Aussagen, die einem nachher als vermeintliche Widersprüche entgegengehalten werden. Viele Beschuldigte haben die falsche Vorstellung, dass sie der Polizei bei den Ermittlungen helfen müssten und genehmigen Durchsuchungen oder Sicherstellungen oder lassen sich DNA entnehmen, obwohl sie sich damit viele Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden. Unsere Kanzlei hilft Ihnen, in solchen Situationen angemessen zu reagieren.
Es entspricht unserer Kanzleiphilosophie, Ihnen das gesamte Verfahren hindurch zur Seite zu stehen. Selbstverständlich können Sie sich auf unsere Verschwiegenheit von der ersten Minute an verlassen. Wir informieren Sie während des gesamten Verfahrens zeitnah über den aktuellen Verfahrensstand und die von uns ergriffenen Maßnahmen – wir bleiben stets „auf Augenhöhe“.
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht Dr. Gau sowie Rechtsanwalt Hönnscheidt sind an allen Amts-, Land und Oberlandesgerichten in Straf-, Zivil- und Bußgeldverfahren sowie am Bundesgerichtshof in Strafsachen berechtigt, Ihre rechtlichen Interessen zu vertreten.
Sollten Sie nach dem ersten Informationsgespräch die rechtliche Vertretung durch uns wünschen, freuen wir uns, Sie als neuen Mandanten/neue Mandantin unserer Kanzlei vertreten zu dürfen.
Rechtsanwalt Dr. Patrick Gau ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins sowie der Strafverteidigervereinigung des DAV. Die Promotion erfolgte im Strafprozessrecht. Zudem ist Rechtsanwalt Dr. Gau Fachanwalt für Strafrecht.
Rechtsanwalt Thorsten Hönnscheidt hat aufgrund seiner besonderen theoretischen Kenntnisse den Fachanwaltskurs für Strafrecht erfolgreich absolviert. Er ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins und verteidigt wie Rechtsanwalt Dr. Gau bundesweit in BtM-Verfahren.
Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Dr. Gau:
- Die rechtswidrige Beweiserhebung nach § 136 a StPO als Verfahrenshindernis, Tenea, Berlin, 2006, ISBN 3-86504-175-2
- Drohende Jugendstrafe – Ein Fall notwendiger Verteidigung?, in: Strafverteidiger Forum (StraFo) 2007, S. 315 ff.
- Das Verwenden nationalsozialistischer Kennzeichen in eindeutig abwertender Absicht – Das Hakenkreuz-Urteil des BGH, in: Juristische Ausbildung (JURA) 2007, S. 776 ff.
- Graffitianwalt, in: Gleisläufer, S. 91 ff., Berlin, 2008, ISBN 13 9783000263958
- Fortlaufende Kolumne zu strafrechtlichen Problemen im Graffiti-Strafrecht, in: StopTheBuff Magazin seit Ausgabe #1, München, 2008-2013
- Graffiti! No art!, in: Blickfang Ultra, Streetart Special, S. 41, Freital, 2009, ISBN 978-3-940159-03-8
- Moses aka Taps aka…, in: International Topsprayer, S. 280 ff., Publikat, 2011, ISBN 978-3-939566-35-9